Preisanhebungen: Was gilt Nordrhein-Westfalen im ÖPNV?

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Was gilt in den Verkehrsverbünden Nordrhein-Westfalens bei Preiserhöhungen im öffentlichen Nahverkehr?

Was gilt in den Verkehrsverbünden Nordrhein-Westfalens bei Preiserhöhungen im öffentlichen Nahverkehr?

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Tickets, die im Vorverkauf erworben und zum Zeitpunkt der Tarifänderung noch nicht entwertet wurden, sind ab dem Tag der Tarifänderung noch drei Monate lang gültig. Sie können in diesem Zeitraum noch regulär zur Fahrt benutzt werden.

Bitte beachten Sie: Werden Tickets nach altem Tarifstand nach Ablauf dieses Zeitraumes zur Fahrt benutzt, sind sie für die Fahrt ungültig. Bei einer Fahrkartenkontrolle kommt es dann zur Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes (Fahrpreisnacherhebung) in Höhe von 60,00 EUR. Daher sollte vor Fahrtantritt ein im Vorverkauf erworbenes Ticket immer genau auf seine Gültigkeit geprüft werden.

Der Umtausch von unentwerteten Tickets nach altem Tarifstand ist bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der Preiserhöhung möglich.

Unabhängig von den Regelungen bei Preiserhöhungen kann der Preis für unbenutzte Fahrausweise auf Antrag erstattet werden, wenn der Kunde den Fahrausweis vorlegt und nachweist, dass der Fahrausweis nicht benutzt wurde. Ein entwerteter Fahrausweis gilt hierbei als benutzt. Von dem zu erstattenden Betrag behält das Verkehrsunternehmen ein Bearbeitungsentgelt ein.

Wenn Zeitfahrkarten-Abonnements von einer Preiserhöhung betroffen sind, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt zu, zu welchem die Änderung des Abonnementpreises wirksam wird


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