Umsteigen in einen anderen Zug
Ab einer voraussichtlichen Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof ist die Nutzung eines anderen Zuges, insbesondere auch eines Zuges des Fernverkehrs möglich. Ausnahmen: Sonderzüge, Zug mit umfassender Reservierungspflicht, ermäßigte Fahrkarte (z.B. Semesterticket). Wichtig: Bei der Nutzung eines Fernverkehrszuges ist der Erwerb einer Fernverkehrskarte erforderlich (Erwerb im Zug möglich).
Taxinutzung
Der Kunde muss zunächst in Vorleistung gehen. Erstattung im Nachgang bis max. 80 Euro, wenn:
- die letzte fahrplanmäßige Verbindung den Zielbahnhof nicht bis 24.00 Uhr erreicht ODER
- sich zwischen 0.00 und 5.00 Uhr die Ankunft am Zielort um mehr als 60 Minuten verspätet
Für Kunden von Bus, Straßenbahn und U-Bahn ist die Mobilitätgarantie NRW interessant.