Kurzinfo: Fahrgastrechte im Nahverkehr

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Die folgenden Rechte gelten für alle Kunden von Eisenbahnen im Nahverkehr - dazu zählen auch S-Bahnen und Privatbahnen.
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Die folgenden Rechte gelten für alle Kunden von Eisenbahnen im Nahverkehr - dazu zählen auch S-Bahnen und Privatbahnen.

Entschädigung in Geld, wenn:

Fahrplanmäßige Ankunft am Zielbahnhof zwischen 60 und 119 Minuten verspätet:

  • 25% Erstattung des Fahrkartenpreises (einfache Fahrt) ODER
  • Verzicht auf die Beförderung und Erstattung des gesamten Reisepreises ODER
  • Abbruch der Beförderung, kostenloser Rücktransport und Erstattung des Reisepreises für die nicht genutzte Strecke

Fahrplanmäßige Ankunft am Zielbahnhof um mehr als 120 Minuten verspätet:

  • 50% Erstattung des Fahrkartenpreises (einfache Fahrt) ODER
  • Verzicht auf die Beförderung und Erstattung des gesamten Reisepreises ODER
  • Abbruch der Beförderung, kostenloser Rücktransport und Erstattung des Reisepreises für die nicht genutzte Strecke

Ausschlüsse

  • Entschädigungszahlung kann das Eisenbahnunternehmen ablehnen, wenn der zu erstattender Betrag unter 4 Euro liegt
  • Folgeschäden (z.B. verpasster Flug)
  • Verspätungen durch Bus, Straßenbahn und U-Bahn

Zu beachten:

  • die verspätete Ankunft am Zielort ist entscheidend – auch wenn innerhalb einer Reisekette eine der genutzten Eisenbahnen Verspätung hat
  • die Verspätung muss innerhalb des Bereiches für den das ÖPNV Ticket gilt erfolgen

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Umsteigen in einen anderen Zug

Ab einer voraussichtlichen Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof ist die Nutzung eines anderen Zuges, insbesondere auch eines Zuges des Fernverkehrs möglich. Ausnahmen: Sonderzüge, Zug mit umfassender Reservierungspflicht, ermäßigte Fahrkarte (z.B. Semesterticket). Wichtig: Bei der Nutzung eines Fernverkehrszuges ist der Erwerb einer Fernverkehrskarte erforderlich (Erwerb im Zug möglich).

Taxinutzung

Der Kunde muss zunächst in Vorleistung gehen. Erstattung im Nachgang bis max. 80 Euro, wenn:

  • die letzte fahrplanmäßige Verbindung den Zielbahnhof nicht bis 24.00 Uhr erreicht ODER
  • sich zwischen 0.00 und 5.00 Uhr die Ankunft am Zielort um mehr als 60 Minuten verspätet

Für Kunden von Bus, Straßenbahn und U-Bahn ist die Mobilitätgarantie NRW interessant.

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