Automatennutzung

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Was muss man beachten, wenn Fahrkartenautomaten am Bahnsteig oder im Fahrzeug defekt sind oder keine Geldscheine mehr annimmt?

Was muss man beachten, wenn Fahrkartenautomaten am Bahnsteig oder im Fahrzeug defekt sind oder keine Geldscheine mehr annimmt?

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Automatenstörung

Wenn Sie aufgrund einer technischen Störung eines Automaten keinen Fahrschein lösen können, sind Sie verpflichtet, andere Automaten zu suchen, auch auf anderen Bahnsteigen und im Gebäude. Oder gibt es einen Schalter in der Nähe? Ist das nicht der Fall, sollten Sie die Automatennummer, den Standort und den Zeitpunkt notieren. Auf den meisten Automaten ist eine Servicenummer angegeben, die Sie anrufen sollten, um die Störung zu melden.

Nach dem Betreten des Fahrzeugs sollten Sie sich unaufgefordert beim Kontroll- und Servicepersonal mit dem Hinweis auf die Störung melden. Da das Personal Ihre Aussage zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfen kann, kann es Ihnen eine Fahrpreisnacherhebung oder ein erhöhtes Beförderungsgeld in Höhe von 60 Euro auferlegen.

Sollten alle Automaten im Fahrzeug defekt sein, gilt dasselbe: Dokumentieren Sie den defekt und wenden Sie sich von sich aus an das Zugpersonal. Aber Vorsicht: Automaten in den Fahrzeugen sind eher die Ausnahmen. Außerdem gibt es oft Probleme, weil diese nur ein begrenztes Ticket-Angebot bieten und in der Regel weniger Zahlungsmittel annehmen (nur passendes Münzgeld oder aufgeladene Geldkarte). Wenn das letzte Eurostück durchfällt oder die Karte wegen eines kleinen Kratzers nicht eingelesen werden kann, ist das noch keine Automatenstörung. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr rät, wenn irgend möglich lieber vorher Tickets zu besorgen und sich nicht auf die Automaten im Fahrzeug zu verlassen. Sonst kann es auch in dem Fall zu "Strafzetteln" kommen.

Gegen diese Forderung können Sie mit dem Verweis auf den Automatendefekt Einspruch einlegen. Dabei ist die auf dem Zahlschein genannte Frist einzuhalten. Die Adresse Ihres Ansprechpartners finden Sie auf dem Ihnen im Fahrzeug ausgehändigten Zahlschein.

Üblicherweise erfolgt auf Ihren Einwand hin eine Überprüfung des Gerätes. War der Automat nachweislich technisch gestört, verzichtet das Verkehrsunternehmen unserer Erfahrung nach auf die Forderung von 60 Euro.

Besonderheiten bei DB-Fahrkartenautomaten

Liegt die Störung bei einem DB-Fahrkartenautomaten vor, können Sie folgende Nummer kontaktieren: 0800 288 66 44 und dort die Nummer des defekten Automaten durchgeben. Sie können dann in den Zug einsteigen und melden sich bitte umgehend beim Kontroll- und Servicepersonal und schildern die Störung und geben die Automatennummer an. Der Zugbegleiter überprüft dann Ihre Angaben anhand der Automatennummer und stellt ein reguläres Ticket bis zu Ihrem Zielort aus.

Automat nimmt keine Geldscheine an

Je nachdem ob ein Automat noch genügend Wechselgeld zur Verfügung hat, wird ein Geldschein als Zahlungsmittel angenommen oder nicht. Ist eine Bezahlung mit einem Geldschein nicht mehr möglich, ist im Display des Automaten das Symbol für Geldscheine durchgestrichen.

Grundsätzlich ist nach Aussage der Verkehrsunternehmen zu beachten, dass Tickets mit einem niedrigen Geldwert nicht mit großen Geldscheinen bezahlt werden können, da der Automat nur Münzen herausgeben kann und die Kapazität des jeweiligen Automaten begrenzt ist. Nimmt ein Automat Geldscheine nicht mehr an, gilt er folglich nicht als defekt. Auch auf die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte oder EC-Karte sollten Sie sich nicht verlassen.

Wenn Sie dann Bus, Bahn oder Zug betreten, ohne im Besitz eines gültigen Fahrscheins zu sein, müssen Sie mit der Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes rechnen. In einem solchen Fall besteht das Verkehrsunternehmen in der Regel auf die Zahlung.

Unsere Empfehlung: Halten Sie immer genügend Kleingeld bereit, wenn Sie beabsichtigen einen Fahrschein von unter 10 Euro zu erwerben.


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