Die Mobilitätsgarantie NRW

Stand:
Die Mobilitätsgarantie NRW gewährleistet, dass Sie als Fahrgast in NRW bei Verspätungen oder Ausfällen mobil bleiben und Ihr Fahrziel erreichen können.

NRW bietet Ihnen hier mehr, als es die bundesweit gültigen gesetzlichen Regelungen vorsehen:

  • Während das Fahrgastrechtegesetz lediglich für den Zugverkehr gilt, greift die Mobilitätsgarantie NRW auch im Bus- und Straßenbahnverkehr.
  • Die bundesweiten Fahrgastrechte greifen erst ab einer so genannten "Bagatellgrenze" von 4 Euro. Diese Einschränkung gibt es in der Mobilitätsgarantie NRW nicht.
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Wann habe ich einen Erstattungsanspruch nach der Mobilitätsgarantie NRW?

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass das gewünschte Nahverkehrsmittel mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle abfährt als im Fahrplan angegeben oder komplett ausfällt.

Tritt die Verspätung erst während der Fahrt ein oder wird durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie nicht. Streiks, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen sind ebenfalls Kriterien, bei denen die Mobilitätsgarantie NRW nicht zur Anwendung kommt.

Welche Kosten bekomme ich erstattet und bis zu welcher Höhe?

Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi oder – neu seit 1. Juli 2020 – einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren.

Nutzen Sie einen Fernverkehrszug, so werden wie bisher die entstandenen Kosten ohne Begrenzung übernommen.

Bei der Nutzung von Taxi- oder Sharing-Diensten kommt es für die Höhe der Erstattung auf die Uhrzeit Ihrer fahrplanmäßigen Abfahrt an: Tagsüber zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr beträgt die Erstattungsobergrenze 30 Euro; in der Zeit von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr beträgt sie 60 Euro pro Person.

Einige Verkehrsverbünde/-gemeinschaften und Verkehrsunternehmen in NRW bieten eigene Garantieregelungen an, die teilweise einen höheren Erstattungsbetrag vorsehen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen, für welche Tickets die erweiterten Garantien gelten.

Für alle Angebote gilt, dass Sie die Taxifahrt, den Sharing-Dienst oder das Fernverkehrsticket erst einmal selbst bezahlen müssen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich eine Quittung geben lassen bzw. dass auf dem Fernverkehrsticket der Fahrpreis aufgedruckt ist. Wichtig: Wenn Sie ein Taxi mit mehreren Fahrgästen nutzen, lassen Sie sich jeweils eine Quittung über den Teilbetrag ausstellen.

Wie bekomme ich meine Kosten dann erstattet?

Den Erstattungsantrag können Sie sich hier herunterladen oder in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen abholen.

Wenn Sie den Erstattungsantrag vollständig ausgefüllt und die Original-Belege hinzugefügt haben, reichen Sie den Antrag bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung oder den Ausfall verursacht hat. Wichtig: Sie müssen den Erstattungsantrag innerhalb von 14 Tagen einreichen!

Vergessen Sie auch nicht das Nahverkehrsticket, mit dem Sie ursprünglich unterwegs waren: Einzeltickets legen Sie im Original, Zeitfahrausweise (Abo-Tickets etc.) in Kopie bei.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Weitere Fragen und Antworten zur Mobilitätsgarantie NRW finden Sie unter https://www.mobil.nrw/service/mobigarantie/.

Wenn Sie aktuelle Probleme mit dem öffentlichen Nahverkehr haben, wenden Sie sich auch gerne an uns. Unsere Hotline ist montags bis donnerstags in der Zeit von 10:00-12:00 Uhr unter 0211 / 380 9 380 für Sie freigeschaltet; unser Beschwerdeformular steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.


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