BahnCard gibt es künftig nicht mehr als Plastikkarte

Stand: 17. Juni 2026

Die BahnCard gibt es seit 2024 nur noch digital in der App "DB-Navigator". Wer kein Smartphone hat, kann zum Beispiel einen Ausdruck mit QR-Code bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Probe-BahnCards wurden seit Dezember 2023 nur noch digital ausgegeben.
  • Seit Ende 2024 gibt es keine BahnCard zum Anfassen mehr.
  • Wer die Karte und das Bahnticket auf dem Smartphone hat, sollte immer für ausreichend Akkuleistung sorgen.
  • Screenshots werden laut Richtlinien der Deutschen Bahn nicht akzeptiert.

Die zwölf Monate gültige BahnCard gibt es nicht mehr als physische Plastik-Karte, sondern nur noch rein digital auf dem Smartphone bzw. in der App "DB-Navigator". Die vollständige Umstellung war laut Bahn für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen. Die Bahn begründete den Schritt im Rahmen ihrer Digitalisierung mit Einsparung von Plastik sowie digitaler Affinität der BahnCard-Kundschaft, die zu 60 Prozent bereits das digitale Angebot nutze.

Ausdruck mit QR-Code als Alternative

Als Alternative zur digitalen BahnCard auf dem Smartphone kann im DB-Kundenkonto eine BahnCard in Form eines PDF-Dokuments mit QR-Code abgerufen werden. Diese Alternative kann bei Bedarf auf Papier ausgedruckt und während der Bahnreise mitgeführt werden. Das Ersatzdokument wird seit dem 9. Juni 2024 im Online-Kundenkonto hinterlegt. Bei der Kontrolle ist dann das ausgedruckte Dokument in Verbindung mit dem Personalausweis vorzulegen. Eine Anleitung für den Abruf ist unter www.bahn.de/digitalebc zu finden. Auch in den DB-Reisezentren und dem BahnCardService gibt es Hilfe bei der Umstellung.

In den DB-Reisezentren und DB-Agenturen gibt es wie bisher die vorläufige BahnCard als Papierausdruck. Diese hat eine Geltungsdauer von 3 Monaten und dient bei unmittelbarem Reiseantritt als Nachweis im Zug.

Digitale BahnCard auf dem Smartphone

Um die digitale BahnCard nutzen zu können, ist die Erstellung eines Kundenkontos bei der Deutschen Bahn unumgänglich, für das Sie sich mit einer vorhandenen und gültigen E-Mail-Adresse registrieren müssen. Sollten Sie bereits eine physische Bahncard haben, kann mithilfe der BahnCard-Nummer auch ein Kundenkonto zugeordnet werden. Besitzen Sie bereits ein Kundenkonto, können Sie die BahnCard auch nachträglich dort hinzufügen.

Um die Bahncard vorzeigen zu können, brauchen Sie entweder den oben erwähnten Ausdruck mit QR-Code oder die BahnCard muss in der App DB Navigator hinterlegt sein. Ohne Ausdruck ist also ein Smartphone notwendig, um die digitale Bahncard nutzen zu können.

Ein Screenshot der Bahncard reicht nicht aus

Screenshots mögen praktisch sein – zum Beispiel, um das Ticket auch ohne Internetverbindung vorzeigen zu können. In den Richtlinien der Deutschen Bahn steht allerdings, dass Screenshots als Nachweis nicht ausreichen. Bei einer Kontrolle kann es also als Fahren ohne gültige Fahrkarte gewertet werden, wenn man nur einen Screenshot vorzeigen kann. Wenn in der Praxis einige Kontrolleur:innen einen Screenshot des Tickets trotzdem akzeptieren, ist reine Kulanz und nicht vorgesehen; nach den Beförderungsbedingungen muss in dem Fall eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt werden.

Wenn Sie Ihr Ticket und die BahnCard in der App DB-Navigator bereits hochgeladen haben, funktioniert das Vorzeigen in der Regel auch ohne Internetverbindung; das Handy muss aber funktionsbereit und die App muss aktualisiert sein.

Was droht, wenn der Akku des Smartphones leer ist?

Da die digitale BahnCard zwangsläufig an die App und damit an ein Smartphone gebunden ist, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Gerät bei einer Kontrolle eingeschaltet ist. Sollten Sie das Ticket und Ihre BahnCard nicht vorzeigen können, droht Ihnen eine so genannte Fahrpreisnacherhebung. Das bedeutet: doppelter Fahrpreis, mindestens aber 60,00 Euro.

Sie können das Ticket und die gültige BahnCard dann innerhalb von 14 Tagen im DB-Reisezentrum, über das Online-Portal oder direkt im persönlichen Chat unter https://db-fn.de/ "nachzeigen". Allerdings bleibt auch dann eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro zu zahlen. Wichtig: Halten Sie diese "Nachzeigefrist" von 14 Tagen nicht ein, bleibt die volle Fahrpreisnacherhebung gültig.

Schlichtungsstelle Nahverkehr hilft bei Problemen in NRW

Haben Sie Unstimmigkeiten mit der Bahn oder einem Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen, kann die Schlichtungsstelle Nahverkehr kostenlos helfen. Hier kommen Sie zum Kontaktformular. Sie möchten lieber telefonieren? Sie erreichen die Fachleute montags bis donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr unter 0211 - 380 9 380.