Probleme mit Apps im Personennahverkehr Wie gehen Sie mit Problemen bei der Nutzung elektronischer Tickets um? Für dieses Formular muss Javascript im Browser aktiviert sein. Name Ihres Verkehrsunternehmens ÖPNV oder SPNV? ÖPNV SPNV Wer bekommt aktuelle Informationen, wenn es Probleme mit der App Ihres Unternehmens gibt? Kontrollpersonal Forderungsmanagement Sonstiges Bitte eintragen Mehrere Antworten möglich Wie gehen Sie damit um, wenn ein Fahrgast im Rahmen eines Einspruchs gegen ein erhöhtes Beförderungsentgelt vorträgt, es habe eine Störung der App gegeben? Der Fahrgast muss nachweisen, dass eine Störung unserer App vorlag. Bei unserer App recherchieren wir, ob es eine Störung gegeben hat. Wie gehen Sie damit um, wenn ein Fahrgast im Rahmen eines Einspruchs gegen ein erhöhtes Beförderungsentgelt vorträgt, dass er aufgrund einer Störung Ihrer App kein Ticket kaufen konnte? Wenn unsere App eine Störung hat, fordern wir kein erhöhtes Beförderungsentgelt. Wenn unsere App eine Störung hat, reduzieren wir unsere Forderung auf die Bearbeitungsgebühr/den Ticketpreis. Es macht für uns keinen Unterschied, ob eine App-Störung vorlag. Wir fordern grundsätzlich ein erhöhtes Beförderungsentgelt, wenn der Fahrgast kein Ticket vorlegen kann. Wie gehen Sie damit um, wenn ein Fahrgast im Rahmen eines Einspruchs gegen ein erhöhtes Beförderungsentgelt vorträgt, dass er aufgrund einer Störung der App sein gültiges Ticket nicht vorzeigen konnte? Wenn unsere App eine Störung hatte, reduzieren wir bei nachträglicher Vorlage eines Tickets auf eine Bearbeitungsgebühr. Wenn unsere App eine Störung hatte, verzichten wir bei nachträglicher Vorlage eines Tickets auf eine Bearbeitungsgebühr. Es macht für uns keinen Unterschied, ob eine App-Störung vorlag. Wir fordern bei nicht-personalisierten Tickets grundsätzlich ein erhöhtes Beförderungsentgelt, wenn diese bei der Kontrolle nicht vorgelegt werden konnten. Der Fahrgast muss das Ticket vor Fahrtantritt öffnen/herunterladen. Wie gehen Sie damit um, wenn der Fahrgast für den Ticketkauf oder das Abo die App eines anderen Verkehrsunternehmens genutzt hat? Bei "fremden" Apps verzichten wir auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt, wenn der Fahrgast einen Nachweis über die Störung vorlegt. Bei "fremden" Apps reduzieren wir die Forderung auf die Bearbeitungsgebühr, wenn der Fahrgast einen Nachweis über die Störung vorlegt. Unsere Beurteilung eines EBE-Falls ist unabhängig davon, welche App der Fahrgast genutzt hat. Erstatten Sie dem Kunden die Nachzeigegebühr, wenn er aufgrund einer Störung Ihrer App bei einem anderen Verkehrsunternehmen das Ticket nachzeigen musste? Ja Nein Verschiedentlich gibt es Schwierigkeiten mit dem Internet-Empfang oder der GPS-Ortung. Wie gehen Sie damit um? Wir empfehlen, das Ticket vor Betreten der Haltestelle zu kaufen und zu öffnen. Wir akzeptieren das Ticket, wenn es in die Wallet geladen wurde und so offline verfügbar ist. Wir gehen damit kulant um und geben mehr Zeit für die Vorlage des Tickets in der Kontrolle. Der Fahrgast muss in solchen Fällen ggf. andere Vertriebswege nutzen. Wir freuen uns, wenn Sie uns zum Thema Kontrolle bei elektronischen Tickets weitere Hinweise zu Ihren Vorgehensweisen oder Einschätzungen, die wir hier nicht abgefragt haben, mitgeben können: Wir freuen uns, wenn Sie uns zum Thema Fahrpreisnacherhebungen bei elektronischen Tickets weitere Hinweise zu Ihren Vorgehensweisen oder Einschätzungen, die wir hier nicht abgefragt haben, mitgeben können: Die Inhalte dieses Kontaktformulars werden verschlüsselt an unseren Server übertragen. Bei erhöhtem Sicherheitsbedarf haben Sie die Möglichkeit, uns eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail zu senden. Hier finden Sie die nötigen Infos. Bitte lassen Sie uns unaufgefordert keine Gesundheitsdaten zukommen. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen. Absenden