Die Sommerferien günstig gestalten: Interessante Ausflugsziele in Nordrhein-Westfalen sind vielfach mit Bus und Bahn gut zu erreichen.
In diesem Jahr haben sich viele Menschen aufgrund der Pandemiesituation gegen eine Urlaubsreise in die Ferne entschieden. Für sie gilt es jetzt, die Urlaubszeit am Wohnort erholsam zu gestalten. Interessante Ausflugsziele in Nordrhein-Westfalen sind vielfach mit Bus und Bahn gut zu erreichen.
Die Verkehrsunternehmen und -verbünde in NRW sorgen mit einer gemeinsamen attraktiven Sommerferienaktion dafür, dass das Budget dabei auch nicht überstrapaziert wird: Als Dankeschön an alle Abonnenten, die während der weitgehenden Corona bedingten Schließungen ihren Vertrag weiterführten, vereinbarten sie eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Abos. Während der Sommerferien sind die Abo-Tickets des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS), die bisher nur für bestimmte Tarifzonen galten, im gesamten Verbundnetz gültig.
Wer also sonst mit seinem Ticket nur in Köln, nur in Münster oder nur in Duisburg unterwegs sein durfte, kann nun die kompletten Ferien ohne Einschränkungen montags bis freitags durch sein gesamtes Verbund-Gebiet fahren und die Familie dabei ohne Aufpreis mitnehmen. Teilweise ist dabei sogar die Mitnahme eines Fahrrades inbegriffen.
An den Wochenenden dürfen Abonnenten mit ihrem Ticket sogar durch ganz NRW fahren, denn an allen Ferienwochenenden gilt die Aufwertung landesweit. Dann können alle Abokunden ihr Ticket samstags und sonntags für unbegrenzte Fahrten in allen Nahverkehrsmitteln in ganz NRW nutzen – und das mit der gesamten Familie, denn auch hier gilt die oben beschriebene Mitnahme-Regelung. Das Angebot gilt nur in NRW und damit nicht in den tariflichen Übergangsbereichen zu den Niederlanden, Belgien, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Wegen der genauen Einzelheiten informieren Sie sich auf den Seiten Ihres Verkehrsunternehmens oder –verbundes.
Mit ein bisschen Planung kann ein Ausflug so zu einem großen Erfolg werden. Wie auch in den vergangenen Jahren werden in den Sommerferien aber auch verstärkt Baumaßnahmen durchgeführt werden. Deshalb ist es wichtig, sich vorher zu informieren, damit die Ausflugsfreude nicht durch Störungen und Beeinträchtigungen getrübt wird. Informationen zu kurzfristigen Fahrplanänderungen oder Baustellen finden Fahrgäste auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen, die sie nutzen wollen.
Die Deutsche Bahn liefert neben Fahrplanauskünften auch Informationen über alternative Verbindungen bei Verspätungen und Ausfällen. Infos gibt es unter www.bahn.de oder beim Smartphone über die App „DB-Navigator“. Telefonische Fahrplanauskünfte zum Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen erhalten Kunden rund um die Uhr über die „Schlaue Nummer“ des KompetenzCenters Fahrgastinformation unter 01803/504030. Kosten: 9 Cent pro Minute bei Festnetzgesprächen oder maximal 42 Cent für Gesprächsminuten per Handy.
Ist ein Zug verspätet oder wird ein Anschluss verpasst, kann es ratsam sein, rasch aufs Taxi umzusteigen, um das Ziel zu erreichen. Ob die extra anfallenden Kosten erstattet werden, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt NRW-Urlauber von zu Hause aus starten und welches Ticket sie hierbei nutzen.
Mobilitätsgarantie NRW: Nahverkehrskunden mit einem Verbund- oder einem NRW-Tarifticket haben in punkto Taxikosten-Erstattung bessere Karten als Reisende mit anderen Fahrscheinen. Wer hierzulande länger als 20 Minuten an der Abfahrtsstelle warten muss, bekommt dann bis zu 25 Euro an Taxikosten erstattet. Zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens werden maximal 50 Euro ersetzt. Bei der außerplanmäßigen Nutzung eines Fernverkehrszugs übernehmen die NRW-Verkehrsunternehmen sämtliche Kosten. Das Geld gibt’s auf Antrag sowie Vorlage der Tickets und Quittungen bei dem Verkehrsunternehmen, das für die verzögerte Abreise verantwortlich ist. Achtung: Für die Antragstellung haben Fahrgäste nur 14 Tage Zeit! Infos unter www.nahverkehr.nrw.de.
Fahrgastrechte bei Verspätungen: Tagsüber bekommen Reisende bei Verzögerung durch Bummelzüge von den Beförderungsunternehmen auf der Schiene keine Taxikosten erstattet. Bis 80 Euro werden allerdings bei einer nächtlichen Zugverspätung von mindestens einer Stunde und planmäßiger Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr gezahlt. Bleiben Fahrgäste wegen einer Verspätung ohne einen möglichen Anschlusszug nachts am Gleis stehen, müssen die Bahnunternehmen in einem solchen Fall angemessene Übernachtungskosten übernehmen. Bearbeitet werden Erstattungsanträge fast ausschließlich vom ServiceCenter Fahrgastrechte in Frankfurt. Ein Formular zum Ausfüllen finden Fahrgäste auf der Webseite www.fahrgastrechte.info.
Bei Fragen zur Abfahrtsplanung oder zu Erstattungsansprüchen bei entstandenen Kosten hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr!