Pendler im Home-Office oder in Kurzarbeit: Mehrfahrtentickets statt Abo

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Wegen der Covid 19 Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer zumindest teilweise zu Hause. Für sie stellt sich mit zunehmender Dauer der Beschränkungen die Frage, ob das Abonnement oder die Monatskarte für die Fahrt ins Büro noch wirtschaftlich ist.

Wegen der Covid 19 Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer zumindest teilweise zu Hause. Für sie stellt sich mit zunehmender Dauer der Beschränkungen die Frage, ob das Abonnement oder die Monatskarte für die Fahrt ins Büro noch wirtschaftlich ist.

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Nahverkehrskunden in NRW, die nur noch etwa einmal wöchentlich ins Büro fahren, fahren mit einer 10er Karte ihres Verbundes eventuell günstiger. Diese ist grundsätzlich länger als 30 Tage gültig und es gelten die tariflichen Regelungen der Mobilitätsgarantie. Hier gilt es also genau zu rechnen.

Für Fahrgäste, die zwei bis dreimal pro Woche zur Arbeit fahren, könnten die Mehrfahrtentickets der DB interessant sein. Damit reagiert die Deutsche Bahn auf den verminderten Mobilitätsbedarf. Im Angebot sind entweder 20 Mehrfahrtenkarten für eine Strecke mit Fernverkehrsanteil oder 10er Tageskarten im Nahverkehr. Die Mehrfahrtenkarten gelten 30 Tage, nicht genutzte Fahrkarten verfallen. Es besteht keine feste Bindung und der Start für die Mehrfahrtenkarte ist flexibel. Die Strecke ist vorab, wie im Abo, verbindlich festzulegen. Nach DB Angaben soll die Ersparnis bei 33 % gegenüber einer Abokarte auf der Relation liegen.

Die 10er Tageskarte wird derzeit nur außerhalb von Verbund- und Landestarifen angeboten. Sie ist deshalb aktuell nur auf vereinzelten Relationen verfügbar. In Nordrhein-Westfalen gelten der NRW-Tarif als Landestarif sowie die Verbundtarife. 10er Tageskarten sind deshalb bisher nur für Pendler verfügbar, die über die Landesgrenzen hinaus reisen, beispielsweise zwischen Koblenz und Bonn, Gütersloh und Hannover oder Paderborn und Kassel.

Attraktiver sind deshalb möglicherweise 20er Mehrfahrtenkarten mit Fernverkehrsanteil. Damit kann künftig ein Teil oder die ganze Strecke mit einem Fernverkehrszug zurückgelegt werden. Das ist gerade im Hinblick auf die oft sehr unterschiedliche Auslastung zwischen Nah- und Fernverkehr in Zeiten der Corona-Pandemie interessant. Oft ist die Reise mit dem Fernverkehr schneller und es gelten andere Streckenführungen bei Baustellen als im Nahverkehr. Berücksichtigt werden müssen dabei dennoch einige wesentliche Aspekte:

  • Für diese Fahrscheine gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht.
  • Die City-Option, die in Fernverkehrstickets oftmals enthalten ist, entfällt.
  • Die Mehrfahrtenkarten sind persönlich und nicht übertragbar.
  • Für sonstige Fahrten im Nahverkehr, zum Einkaufen oder zum Arzt müssten zusätzliche  Fahrkarten gekauft werden.
  • Das Ticket ist nur auf der gewählten Strecke mit dem angegebenen Streckenverlauf gültig.  Bei einer Verspätung oder einem Ausfall kann nicht einfach ein Zug mit dem gleichen Ziel aber einem anderen Weg genutzt werden.
  • Eine kostenlose Fahrradmitnahme oder die Kindermitnahme für Kinder ab 6 Jahren ist nicht möglich.
  • Jede Tageskarte des 10er Tagestickets kann am jeweils eingetragenen Tag für beliebig viele Fahrten auf der gewählten Strecke genutzt werden. Auch diese Tageskarten gelten nicht für den Nahverkehr, also Bus, Straßen- und U-Bahn. Dafür müssten ergänzend Einzelfahrscheine gelöst werden.

Wer angesichts der Alternativen jetzt über eine Kündigung seines Abos nachdenkt, sollte noch einen wichtigen Punkt berücksichtigen: Bei einer Kündigung innerhalb des ersten Abo-Jahres muss eventuell ein Differenzbetrag gezahlt werden. Wer sein Abonnement vorzeitig kündigt, verliert also die Preisvorteile des Abonnements.


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