Betrugsversuche im ÖPNV: 3 Beispiele der Rheinbahn Düsseldorf

Stand:
Gefälschte Plakate mit QR-Codes für angebliche Gewinnspiele, Facebook-Seiten mit angeblichen Ticket-Aktionen und falsche Mahnungen im Briefkasten: Auch vor Verkehrsbetrieben machen Kriminelle nicht halt, um Ahnungslose zu betrügen oder Daten zu stehlen. Lesen Sie hier, wie Sie sich schützen!
Ausschnitt eines Plakats mit Rheinbahn-Logo und dem Hinweis: "Achtun! Gefälschte Plakate im Umlauf. Scannt nicht den QR-Code!"

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auf Facebook versprechen gefälschte Seiten günstige Aktions-Tickets für Busse und Bahnen verschiedener Unternehmen in ganz Deutschland.
  • In Düsseldorf wurden in Fahrzeugen der Rheinbahn Plakate mit falschen Gewinnspielen und gefährlichen QR-Codes aufgehängt.
  • Ebenfalls in Düsseldorf fanden einige Menschen in ihren Briefkästen eine Mahnung, weil sie angeblich ohne Ticket mit einem Bus oder einer Bahn unterwegs waren.
On

6-Monats-Ticket für 2,35 Euro auf Facebook

Ein Ticket für Busse und Bahnen, das 6 Monate lang gültig ist und nur 2,35 Euro kosten soll? Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es auch. Dabei handelt es sich um eine groß angelegte Betrugskampagne auf Facebook. Seiten mit solchen "Angeboten" tauchen immer wieder bei Facebook auf und werden unter anderem vom Faktencheck-Team der Seite correctiv.org eingeordnet. Dort gibt es Warnungen vor Betrug mit dem VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr), mit der Rheinbahn (Düsseldorf), mit der ASEAG (Aachen) und etlichen weiteren Regionalen Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland.

Ziel der Kriminellen: Daten und Geld stehlen. Die Facebook-Beiträge enthalten meist Links zu Internetseiten, auf denen man persönliche Daten und Zahlungsdaten eingeben soll.

Gefälschte Briefe wegen "Schwarzfahrens"

Wer ohne Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist und erwischt wird, muss 60 Euro zahlen. Die Kontrollen finden vor Ort statt und auch vor Ort erhalten die Betroffenen eine Quittung mit Informationen zum Bezahlen. Ein Brief mit der Post kommt in der Regel nur, wenn man nicht bezahlt.

In Düsseldorf haben Kriminelle Mitte Juli 2025 versucht, mit erfundenen Mahnungen Geld zu erbeuten. Eine angebliche Strafe wegen "Schwarzfahrens" sollte auf ein belgisches Konto gezahlt werden. Die IBAN begann mit den Buchstaben BE und hatte nichts mit der Rheinbahn zu tun. Das Verkehrsunternehmen hat reagiert und unter anderem auf seiner echten Facebook-Seite bekannt gegeben: "Diese Schreiben stammen nicht von uns! Sie sind nicht persönlich adressiert, enthalten veraltete Logos und fordern zur Zahlung auf ein belgisches Konto auf. Bitte überweist nichts und meldet Euch im Zweifel unter 0211.582-4930 oder ebe@rheinbahn.de bei uns. Wir haben bereits Anzeige erstattet."

Gewinnspiel-Plakate mit QR-Codes

Vor Weihnachten 2024 waren Kriminelle bereits in Bussen und Straßenbahnen der Rheinbahn aktiv. Dort haben sie Plakate aufgehängt. Sie enthielten einen QR-Code und sogar das Logo der Rheinbahn. Angeblich habe das Verkehrsunternehmen 10.000 Deutschlandtickets verlost. Um eines zu erhalten, musste man den QR-Code scannen. Er führte auf eine Internetseite, auf der man persönliche Daten angeben sollte. Die Seite wurde aber nicht von der Rheinbahn betrieben. Abgefragt werden Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die könnten die Kriminellen zum Beispiel verkaufen oder für Identitätsdiebstahl missbrauchen.

Diese Warnung veröffentlichte die Rheinbahn am 10. Dezember 2024 auf ihren Social-Media-Kanälen:

Aufgehängtes Plakat mit Text: "Unser Weihnachtsgeschenk an Sie. Wir verlosen 10.000 Deutschlandtickets. Sichern Sie sich Ihr 12-monatiges Deutschlandticket für 2025. Jetzt QR-Code scannen." An der Stelle des QR-Codes steht der Hinweistext: "Achtung! Gefälschte Plakate im Umlauf. Scannt nicht den QR-Code! Rheinbahn"

Auffällig an den Plakaten war, dass sie nicht in einem großen Format gedruckt waren, sondern aus zwei aneinander geklebten DIN-A4-Seiten bestanden. Auch in anderen Städten könnten solche Plakate in Bussen und Bahnen auftauchen. Wenn Ihnen so etwas auffällt, fragen Sie lieber bei der Fahrerin oder dem Fahrer, ob die Behauptung auf dem Plakat echt ist.


Hinweis EU-notifiziertFörderlogos Schlichtungsstelle NahverkehrLogo Verkehrsministerium NRW