Das Wichtigste in Kürze:
- Verdi hat Streiks im öffentlichen Dienst, unter anderem bei Bussen und Bahnen, in NRW angekündigt.
- Die Nahverkehrszüge und S-Bahnen der Deutschen Bahn und anderer privater Unternehmen sind nicht betroffen.
- Wer die "Öffis" durch den Streik nicht nutzen kann, hat keinen Anspruch auf Beförderung oder Fahrpreis-Erstattung.
Im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst war der Nahverkehr in Teilen Nordrhein-Westfalens diesen Februar und März bereits eingeschränkt. Und es könnte weitergehen, hat die Gewerkschaft Verdi angekündigt. Wenn Sie Busse und Bahnen nutzen, informieren Sie sich daher bitte auf der Internetseite Ihrer Verkehrsbetriebe, ob auch dort gestreikt werden soll.
Nicht betroffen sind Züge der Deutschen Bahn und anderer privater Verkehrsunternehmen wie Abellio, National Express, Eurobahn, Westfalenbahn und NordWestBahn. Nahverkehrszüge wie beispielsweise der Regionalexpress und die S-Bahnen fahren also.
In diesem Text erfahren Sie, welche Rechte Fahrgäste haben, wenn bei einem Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs gestreikt wird. Falls bei der Deutschen Bahn oder anderen Fernverkehrsgesellschaften gestreikt wird, gelten andere Regeln. Die erklären wir in diesem Artikel.
Mobilitätsgarantie greift nicht
Die Mobilitätsgarantie NRW ist eine freiwillige Leistung der Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Streik ist einer der vorgesehenen Ausschlussgründe. Das gleiche gilt auch für die Pünktlichkeitsgarantie einiger Verkehrsunternehmen in NRW.
Auslagen werden nicht ersetzt
Taxikosten werden Betroffene nicht erstattet bekommen. Denn bei einem Ausstand greifen weder die "Mobilitätsgarantie NRW" noch sonstige Garantien der Verkehrsunternehmen. Die Bedingungen dieser Garantien schließen bei Streik den Anspruch auf Erstattung aus. Eine Erstattung könnte möglicherweise aus Kulanz erfolgen.
Pünktlichkeit am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer:innen sollten beachten, dass der Weg zur Arbeit grundsätzlich in der eigenen Verantwortung liegt. Wer seinen Arbeitsplatz nicht pünktlich erreicht, ist verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub oder Ausgleich zu nehmen. Auch das Arbeiten zu Hause könnte eine Alternative sein.
Schlichtungsstelle Nahverkehr
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr: Unter der Hotline 0211/3809-380 erreichen Sie sie montags bis donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr. Auch per E-Mail und unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de sind unsere Fachleute für Sie erreichbar.