Das Wichtigste in Kürze:
- Im Februar und März 2026 haben wir es in Nordrhein-Westfalen erlebt: Busse, U- und Straßenbahnen fuhren nicht.
- Die Nahverkehrszüge und S-Bahnen der Deutschen Bahn und anderer privater Unternehmen sind bei solchen Warnstreiks im ÖPNV nicht betroffen.
- Grundsätzlich gilt: Wer die "Öffis" durch Streik nicht nutzen kann, hat keinen Anspruch auf Beförderung oder Fahrpreis-Erstattung.
In diesem Text erfahren Sie, welche Rechte Fahrgäste haben, wenn bei einem Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs gestreikt wird. Falls bei der Deutschen Bahn oder anderen Fernverkehrsgesellschaften gestreikt wird, gelten andere Regeln. Die erklären wir in diesem Artikel.
Nach mehreren Warnstreiks in unterschiedlichen Orten Nordrhein-Westfalens haben sich die Gewerkschaft Verdi und der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen geeinigt. Es gibt einen neuen Tarifvertrag bis Ende 2029. Laut Verdi umfasst die Einigung eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit in zwei Schritten auf 38,5 Stunden ab dem 1. Juli 2027 und auf 38 Stunden ab dem 1. Juli 2028, die Erhöhung der Ruhezeit von 10 auf 11 Stunden ab dem 1. September 2026 und einen höheren Sonntagszuschlag.
Wenn "Öffis" in NRW wegen Streiks nicht fahren, müssen sich Fahrgäste Alternativen suchen. Ansprüche an die Verkehrsunternehmen können sie nicht stellen.
Mobilitätsgarantie greift nicht
Die Mobilitätsgarantie NRW ist eine freiwillige Leistung der Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Streik ist einer der vorgesehenen Ausschlussgründe. Das gleiche gilt auch für die Pünktlichkeitsgarantie einiger Verkehrsunternehmen in NRW.
Auslagen werden nicht ersetzt
Taxikosten werden Betroffene nicht erstattet bekommen. Denn bei einem Ausstand greifen weder die "Mobilitätsgarantie NRW" noch sonstige Garantien der Verkehrsunternehmen. Die Bedingungen dieser Garantien schließen bei Streik den Anspruch auf Erstattung aus. Eine Erstattung könnte möglicherweise aus Kulanz erfolgen.
Pünktlichkeit am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer:innen sollten beachten, dass der Weg zur Arbeit grundsätzlich in der eigenen Verantwortung liegt. Wer seinen Arbeitsplatz nicht pünktlich erreicht, ist verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub oder Ausgleich zu nehmen. Auch das Arbeiten zu Hause könnte eine Alternative sein.
Schlichtungsstelle Nahverkehr
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr: Unter der Hotline 0211/91380-1380 erreichen Sie sie montags bis donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr. Auch per E-Mail und unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de sind unsere Fachleute für Sie erreichbar.


