Aktuelles zu Fahrkarten und Abonnements in der Zeit der Einschränkungen

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Die Aussetzung nicht nutzbarer Fahrkarten kann in der aktuellen Situation eine wirtschaftliche Entlastung sein. Wir empfehlen Betroffenen, mit ihrem Verkehrsunternehmen Kontakt aufzunehmen.
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Wer seine Zeitkarte für Bus und Bahn (z.B. Wochen- oder Monatskarte) aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens nicht mehr nutzen kann, kann sich bei seinem Verkehrsunternehmen erkundigen, ob es ein Verfahren zur Aussetzung des Abonnements gibt und eine anteilige Erstattung des Ticketpreises beantragen.

Viele Unternehmen sind hier bereit, kulante Lösungen zu finden. Eine physische Hinterlegung der Zeitkarte, wie es die Tarifbestimmungen oft vorsehen, ist in der aktuellen Situation nicht immer notwendig.

Derzeit haben die Verkehrsverbünde unterschiedliche Vorgehensweisen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich auf den Webseiten Ihres Verbundes oder Ihres Verkehrsunternehmens zu informieren und Kontakt aufzunehmen. Klären Sie dabei auch, ob für die Aussetzung ein Bearbeitungsentgelt und eventuell auch eine Überweisungsgebühr erhoben werden.

Wollen Sie Ihr Abonnement ganz kündigen, kommen Ihnen einige Unternehmen derzeit insoweit entgegen, als dass zum Teil auf die Kündigungsfrist verzichtet wird. Zudem entfällt während der Corona-Krise häufig auch die anteilige Abrechnung von Jahesabonnements, die weniger als 1 Jahr liefen. Auch in diesem Punkt wenden Sie sich an ihr Verkehrsunternehmen.

Beachten Sie jedoch bitte: Auch in Zeiten der Corona-Krise und geringerer Fahrausweiskontrollen gilt eine Fahrscheinpflicht. Wer sein Abonnement aussetzt oder kündigt, muss für einzelne Fahrten - soweit sie dann doch notwendig sind - Einzelfahrscheine lösen.

Denken Sie bei Ihrer Planung zudem daran, dass die Verkehrsunternehmen aus Sicherheitsgründen den Fahrscheinverkauf beim Fahrpersonal eingestellt haben und sie sich deshalb am Automaten oder elektronisch um Fahrkarten kümmern müssen.

Sollte es bei der Umsetzung trotzdem noch Schwierigkeiten geben, wenden Sie sich gern an die Schlichtungsstelle Nahverkehr unter info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de.


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