Grundsätzlich können Sie kein Taxi auf Kosten der Deutschen Bahn nutzen, wenn ein Zug Verspätung hat oder ausfällt.
Die angemessenen Kosten der Taxinutzung (alternativ, wenn günstiger, die Kosten einer Hotelübernachtung) werden erstattet, wenn die Reise wegen Ausfall oder Verspätung des Zuges oder Versäumnis des Anschlusszuges nicht bis um 24.00 Uhr mit einem anderen fahrplanmäßigen Verkehrsmittel fortgesetzt werden kann oder unter den gegebenen Umständen eine solche Fortsetzung nicht zumutbar ist. Die genauen Regelungen finden sie hier.
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