Entschädigung und Erstattung nach dem neuen Fahrgastrechtegesetz

Zu unterscheiden ist die Entschädigung bzw. Erstattung im Nahverkehr und Fernverkehr

• Entschädigung und Erstattung im Nahverkehr

Sie können sich als Fahrgast im Nahverkehr an das Verkehrsunternehmen wenden, dass Sie befördert hat oder bei dem Sie die Fahrkarte erworben haben.


• Entschädigung und Erstattung im Fernverkehr

Wenn Sie als Fahrgast der Deutschen Bahn im Fernverkehr betroffen sind, können Sie sich an folgende Anschrift wenden:
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main


Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen in einem DB Reisezentrum oder an einem DB Service Point abzugeben.


Wenn Sie Fragen haben oder es mal Probleme gibt, wenden Sie sich gern an uns:

Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 3809-380 (Mo.-Do. 10.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung)
Fax: 0211 / 3809-666
Email: info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de

gefördert vom

Ministerium für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen Der neue Nahverkehr in NRW