KURZINFO-Fahrgastrechte im Nahverkehr

Die folgenden Rechte gelten für alle Kunden von Eisenbahnen im Nahverkehr - dazu zählen auch S-Bahnen und Privatbahnen.

Entschädigung in Geld, wenn:
Fahrplanmäßige Ankunft am Zielbahnhof zwischen 60 und 119 Minuten verspätet:
- 25% Erstattung des Fahrkartenpreises (einfache Fahrt) ODER
- Verzicht auf die Beförderung und Erstattung des gesamten
Reisepreises ODER
- Abbruch der Beförderung, kostenloser Rücktransport und
Erstattung des Reisepreises für die nicht genutzte Strecke

Fahrplanmäßige Ankunft am Zielbahnhof um mehr als 120 Minuten verspätet:
- 50% Erstattung des Fahrkartenpreises (einfache Fahrt) ODER
- Verzicht auf die Beförderung und Erstattung des gesamten
Reisepreises ODER
- Abbruch der Beförderung, kostenloser Rücktransport und
Erstattung des Reisepreises für die nicht genutzte Strecke

BEACHTE:
• die verspätete Ankunft am Zielort ist entscheidend – auch wenn
innerhalb einer Reisekette eine der genutzten Eisenbahnen
Verspätung hat
• die Verspätung muss innerhalb des Bereiches für den das ÖPNV
Ticket gilt erfolgen

Umsteigen in anderen Zug
Ab einer voraussichtlichen Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof:
Nutzung eines anderen Zuges, insbesondere auch eines Zuges
des Fernverkehrs möglich.
Ausnahmen: Sonderzug, Zug mit umfassender Reservierungspflicht, ermäßigte Fahrkarte (z.B. Semesterticket)
BEACHTE: Bei der Nutzung eines Fernverkehrszuges ist der Erwerb einer Fernverkehrskarte erforderlich (Erwerb im Zug möglich).

Taxinutzung
Der Kunde muss grds. zunächst in Vorleistung gehen.
Erstattung im Nachgang bis max. 80 Euro, wenn:
- die letzte fahrplanmäßige Verbindung den Zielbahnhof nicht
bis 24.00 Uhr erreicht ODER
- sich zwischen 0.00 und 5.00 Uhr die Ankunft am Zielort um
mehr als 60 Minuten verspätet

BEACHTE: Es darf kein preisgünstigeres öffentliches Verkehrs-mittel zur Verfügung stehen.

Ausschlüsse
• Entschädigungszahlung kann Eisenbahnunternehmen ablehnen, wenn zu erstattender Betrag unter 4 Euro liegt
• Höhere Gewalt (Sturmschäden, Personenschäden, hingegen nicht technische Defekte)
• Folgeschäden (z.B. verpasster Flug)
• Verspätungen durch Bus, Straßenbahn und U-Bahn

gefördert vom

Ministerium für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen Der neue Nahverkehr in NRW