Informationen zur Automatennutzung

Automatenstörung

Automat ist defekt

Wenn Sie aufgrund einer technischen Störung eines Automaten keinen Fahrschein lösen können, sind Sie gehalten, Ihr Ticket an einem anderen Automaten zu erwerben. Ist kein anderes Gerät vor Ort vorhanden und sie steigen ohne Ticket in den Zug, empfehlen wir Ihnen, sich die Automatennummer bzw. den Standort des Automaten sowie den Zeitpunkt des Defektes zu notieren.

Nach dem Betreten des Fahrzeugs sollten Sie sich unaufgefordert beim Kontroll- und Servicepersonal mit dem Hinweis auf die Störung melden. Da das Personal Ihre Aussage zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfen kann, kann es von Ihnen im Zug ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro verlangen.

Gegen diese Forderung können Sie mit dem Verweis auf den Automatendefekt Einspruch einlegen. Dabei ist die auf dem Zahlschein genannte Frist einzuhalten. Die Adresse Ihres Ansprechpartners finden Sie auf dem Ihnen im Fahrzeug ausgehändigten Zahlschein.

Üblicherweise erfolgt auf Ihren Einwand hin eine Überprüfung des Gerätes. War der Automat nachweislich technisch gestört, verzichtet das Verkehrsunternehmen unserer Erfahrung nach auf die Forderung von 40 Euro.


Besonderheiten bei DB-Fahrkartenautomaten

Liegt die Störung bei einem DB-Fahrkartenautomaten vor, können Sie folgende Nummer kontaktieren: 0180 / 323 59 59 (9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk abweichend) und dort die Nummer des defekten Automaten durchgeben. Sie können dann in den Zug einsteigen und melden sich bitte umgehend beim Kontroll- und Servicepersonal und schildern die Störung und geben die Automatennummer an. Der Zugbegleiter überprüft dann Ihre Angaben anhand der Automatennummer und stellt ein reguläres Ticket bis zu Ihrem Zielort aus.


Automat nimmt keine Geldscheine an

Je nachdem ob ein Automat noch genügend Wechselgeld zur Verfügung hat, wird ein Geldschein als Zahlungsmittel angenommen oder nicht. Ist eine Bezahlung mit einem Geldschein nicht mehr möglich, ist im Display des Automaten das Symbol für Geldscheine durchgestrichen.

Grundsätzlich ist nach Aussage der Verkehrsunternehmen zu beachten, dass Tickets mit einem niedrigen Geldwert nicht mit großen Geldscheinen bezahlt werden können, da der Automat nur Münzen herausgeben kann und die Kapazität des jeweiligen Automaten begrenzt ist. Nimmt ein Automat Geldscheine nicht mehr an, gilt er folglich nicht als defekt.

Wenn Sie dann Bus, Bahn oder Zug betreten, ohne im Besitz eines gültigen Fahrscheins zu sein, müssen Sie mit der Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes rechnen. In einem solchen Fall besteht das Verkehrsunternehmen in der Regel auf die Zahlung.

Unsere Empfehlung: Halten Sie immer genügend Kleingeld bereit, wenn Sie beabsichtigen einen Fahrschein von unter 10 Euro zu erwerben.

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Ministerium für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen Der neue Nahverkehr in NRW