Wissenswertes über Reisegutscheine

Kulanz-Reisegutscheine:
Es besteht meist kein Rechtsanspruch auf einen Reisegutschein. Größtenteils werden Reisegutscheine im Rahmen von Kulanz ausgestellt.


Einlösungsmöglichkeiten:

  • Reisegutscheine der DB Regio NRW GmbH (Nahverkehr) sind auf alle Deutsche Bahn-Fahrkarten anrechenbar, einschließlich Verbund-Tickets.

  • Reisegutscheine der DB Fernverkehr AG / Kundendialog Fernverkehr sind ausschließlich für Deutsche Bahn-Fahrkarten einlösbar und nicht für Verbund-Tickets.

    Unterschiede Reisegutscheine des Fernverkehrs und des Nahverkehrs:
    Reisegutscheine des Fernverkehrs sehen optisch aus wie Fahrkarten aus dem Reisezentrum. Reisegutscheine des Nahverkehrs sind in ein DINA4-Schreiben eingearbeitet und können herausgetrennt werden.

  • Alle Reisegutscheine können bundesweit auch auf Abos angerechnet werden. Hierzu muss das jeweilige Abonnement bei einem Abocenter der Deutschen Bahn, z. B. beim Abocenter Düsseldorf, abgeschlossen sein.
    Vorgehensweise: Schicken Sie bitte Ihren Gutschein mit Ihrer Abo-Nummer zu Ihrem Abocenter (dort wo der Abschluss getätigt wurde) mit der Bitte um Verrechnung mit der nächsten Abo-Rate.

Restwert:
Verbleibt bei der Nutzung eines Reisegutscheins ein Restwert, so wird ein neuer Reisegutschein darüber ausgestellt. Ausnahme: Bei einem Restwert von weniger als € 2,- wird dieser bar ausgezahlt.


Gültigkeitsdauer:
1 Jahr ab Ausstellung

gefördert vom

Ministerium für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen Der neue Nahverkehr in NRW