Die angemessenen Kosten der Taxinutzung (alternativ, wenn günstiger, die Kosten einer Hotelübernachtung) werden erstattet, wenn die Reise wegen Ausfall oder Verspätung des Zuges oder Versäumnis des Anschlusszuges nicht bis um 24.00 Uhr mit einem anderen fahrplanmäßigen Verkehrsmittel fortgesetzt werden kann oder unter den gegebenen Umständen eine solche Fortsetzung nicht zumutbar ist (Rechtsanspruch nach Nummer 9.1.2 Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG, Stand 01.04.2009).
Ansonsten findet eine Erstattung der Taxikosten nur im Rahmen von Kulanz statt und nicht aufgrund eines rechtlichen Anspruchs auf Erstattung.
Wichtige Punkte:
- Wenn Sie im Bahnnahverkehr der DB AG in Nordrhein-Westfalen unterwegs und unsicher sind, ob Taxis in Ihrem konkreten Fall freigegeben wurden oder wenn Sie fragen möchten, ob Sie ein Taxi nutzen dürfen, hilft Ihnen täglich von 6°° bis 22°° Uhr der Kundendialog der DB Regio NRW GmbH – 01803 464 006 (9 ct/min aus dem Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend)
- Sie treten bei der Taxinutzung in Vorleistung und bekommen die Kosten gegebenenfalls erstattet. Tipp: Lassen Sie sich Verspätungen vom Zugbegleiter oder am Servicepoint bestätigen.
- Bahnmitarbeiter, die Sie am Bahnsteig oder in den Zügen antreffen, können Ihnen keine verbindliche Erstattungs-Zusage geben.
Wenn Sie die auf dem Bahnsteig befindliche Infosäule nutzen, beachten Sie bitte:
- Wenn Sie fragen, ob Sie ein Taxi statt der Bahn nutzen dürfen/können und Ihnen wird mit „Ja“ geantwortet, bedeutet dies noch keine Kostenzusage.
d.h.: Fragen Sie ausdrücklich, ob für Ihre Zugverbindung eine Taxifreigabe vorliegt. In der Regel gibt es hierfür eine Kennziffer, die Sie sich notieren können, um die Informationen bzw. die Taxifreigabe belegen zu können.
Tipp: Notieren Sie sich in diesen Fällen auch Ort und genaue Uhrzeit des Gesprächs sowie den Namen Ihres Ansprechpartners.
Ein Sonderfall im Bereich der Taxikostenerstattung sind die Mobilitätsgarantien der Verkehrsverbünde Rhein-Ruhr und Rhein-Sieg. Danach dürfen Sie, wenn Sie eine Verbundfahrkarte haben, je nach Ticket ein Taxi bis 15,- € oder bis 30,- € nutzen, wenn Ihr Zug ausfällt oder an der Einstiegshaltestelle mehr als 20 Minuten verspätet ist. Dies gilt nur, wenn kein Fall höherer Gewalt vorliegt und es keine Reisealternativen gibt. Es können auch mehrere Fahrgäste ein Taxi gemeinsam nutzen und so größere Entfernungen zurücklegen. Die originale Taxiquittung samt Originalfahrkarte (oder Kopie der Zeitkarte/des Abos) ist dann zusammen mit einem Erstattungsantrag beim Verkehrsunternehmen einzureichen.
Bei Unsicherheiten hilft Ihnen auch in diesen Fällen von 6°° bis 22°° Uhr der Kundendialog der DB Regio NRW GmbH unter der Nummer 01803 464 006 (9 ct/min aus dem Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) weiter.



