Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist eine unabhängige Einrichtung des Vereins Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V.. Dem Verein gehören die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen an. Der Verbraucherverband und der Unternehmensverband mit den Unternehmen tragen die Schlichtungsstelle Nahverkehr paritätisch (gleichberechtigt).
Die Schlichtungsstelle Nahverkehr wird aus Mitteln des Landes NRW finanziert. Voraussichtlich ab 2009 wird die Finanzierung anteilig auch aus Beiträgen der Vereinsmitglieder ergänzt.
Unsere Aufgaben
Wer ist die Schlichtungsstelle Nahverkehr?
Wann wende ich mich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr?
Verbraucher oder Verkehrsunternehmen können sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden, wenn sie sich in einer Streitigkeit im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen befinden (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Eisenbahn).
Oder hat z.B. der Busfahrer an Ihrer Haltestelle nicht angehalten und Ihre Beschwerde deswegen wurde nicht beantwortet?
Oder haben Sie z.B. aufgrund einer Verspätung der S-Bahn Ihren Anschlusszug nicht erreicht und das Verkehrsunternehmen reagiert nicht auf Ihre Beschwerde?
Als Verkehrsunternehmen:
Beschwert sich z.B. ein Kunde bei Ihnen und Ihre Stellungnahme dazu wird nicht akzeptiert?
Oder wendet sich ein Kunde immer wieder mit einem ähnlichen Anliegen an Sie und Sie sehen keine Möglichkeit, für Abhilfe zu sorgen?
Oder haben Sie z.B. einen Kunden, mit dem Sie nicht mit der nötigen Distanz kommunizieren können, weil die gegenseitigen Ansichten verhärtet sind?
Dann schlichtet die Schlichtungsstelle Nahverkehr zwischen dem Verkehrsunternehmen und dem Verbraucher. Dabei werden die Beteiligten über rechtliche Vorgaben informiert sowie über das Verfahren der Schlichtung.
Die Schlichtungsstelle wird jedoch nur tätig, wenn keine Klärung einer Streitigkeit zwischen Verkehrsunternehmen und dem Verbraucher/der Verbraucherin erzielt worden ist. Bitte wenden Sie sich deshalb mit einem Anliegen bzw. einer Beschwerde immer zunächst an das jeweilige Verkehrsunternehmen/an den jeweiligen Verbraucher. Wenn dies nicht zu einem für Sie akzeptablen Ergebnis geführt hat, kontaktieren Sie die Schlichtungsstelle Nahverkehr.
- Als Verbraucher:
Oder hat z.B. der Busfahrer an Ihrer Haltestelle nicht angehalten und Ihre Beschwerde deswegen wurde nicht beantwortet?
Oder haben Sie z.B. aufgrund einer Verspätung der S-Bahn Ihren Anschlusszug nicht erreicht und das Verkehrsunternehmen reagiert nicht auf Ihre Beschwerde?
Als Verkehrsunternehmen:
Beschwert sich z.B. ein Kunde bei Ihnen und Ihre Stellungnahme dazu wird nicht akzeptiert?
Oder wendet sich ein Kunde immer wieder mit einem ähnlichen Anliegen an Sie und Sie sehen keine Möglichkeit, für Abhilfe zu sorgen?
Oder haben Sie z.B. einen Kunden, mit dem Sie nicht mit der nötigen Distanz kommunizieren können, weil die gegenseitigen Ansichten verhärtet sind?
Dann schlichtet die Schlichtungsstelle Nahverkehr zwischen dem Verkehrsunternehmen und dem Verbraucher. Dabei werden die Beteiligten über rechtliche Vorgaben informiert sowie über das Verfahren der Schlichtung.
Die Schlichtungsstelle wird jedoch nur tätig, wenn keine Klärung einer Streitigkeit zwischen Verkehrsunternehmen und dem Verbraucher/der Verbraucherin erzielt worden ist. Bitte wenden Sie sich deshalb mit einem Anliegen bzw. einer Beschwerde immer zunächst an das jeweilige Verkehrsunternehmen/an den jeweiligen Verbraucher. Wenn dies nicht zu einem für Sie akzeptablen Ergebnis geführt hat, kontaktieren Sie die Schlichtungsstelle Nahverkehr.
Was muss ich bezahlen?
Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei. Allerdings müssen Sie Ihre Aufwendungen selbst tragen.



